Satzung der Heimatortsgemeinschaft Rode (HOGR)

1. Benennung und Sitz

Der Verein führt den Namen Heimatortsgemeinschaft RODE

Die Kurzbezeichnung ist HOGR.

Sitz des Vereins ist 90768 Fürth.

Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden und dann den Zusatz “e.V.” führen.

2. Zweck

Die HOGR versteht sich als eigenständige Gliederung aller RODER.

Der Verein soll den Bestand an Hergebrachtem für die jetzt Lebenden verfügbar machen und an zukünftige Generationen weitergeben.

In diesem Selbstverständnis der HOGR kann die Satzung ein Leitfaden sein, die uns die entstehenden Aufgaben bewusst macht und uns zum tätigen Wirken anspornt, zum Besten aller Glieder unserer Gemeinschaft.

Hierbei ergeben sich nachfolgende konkrete Zielsetzungen:

  • Wahrung und Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Gemeinschaft der Roder Landsleute.
  • Sicherung des Roder Kulturgutes.
  • Organisation von regelmäßigen Treffen.
  • Enge Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung mit der Landsmannschaft der Siebenbürger Sachsen.

3. Gemeinnützigkeit

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung. Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege.

Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mittel können nur für satzungsmäßige Vorhaben verwendet werden.

Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

Die Gemeinnützigkeit ist beim Finanzamt Fürth zu beantragen.

4. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr

5. Mitgliedschaft

Mitglied des HOGR kann werden, wer sich als Roder fühlt, seine Wurzeln nach Geburt oder Abstammung in Rode weiß, zugezogen oder angeheiratet sich zu einem Roder entwickelte, aus Sympathie zu Gemeinde und Bevölkerung gerne Roder sein oder werden möchte.

Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung beantragt.

Der Vorstand bestätigt oder lehnt den Antrag ab. Die Mitgliedschaft endet durch den Tod, schriftliche Austrittserklärung oder Ausschluss. Der Ausschluss eines Vereinsmitglieds kann vom Vorstand beschlossen werden, falls das Mitglied *in unzumutbarer Weise den Vereinsfrieden schädigt oder mit dem Vereinsbeitrag mehr als ein Jahr im Verzug ist.

Die Ausscheidung aus dem Verein und die Streichung aus dem Adressenverzeichnis der Datenbank wird schriftlich bestätigt.

6. Mitgliederversammlung / Vollversammlung

Die Vollversammlungen finden alle zwei Jahre statt, vornehmlich in den Mainfrankensälen in Veitshöchheim.
Über Zeit und Ort bestimmt der Vorstand. Versammlungen sind einzuberufen durch den Vorstand, über eine Anzeige in der Siebenbürgischen Zeitung, wobei zwischen der Anzeige und der Versammlung mindestens 14 Tage Frist liegen müssen.

Über die Versammlungen ist schriftlich Protokoll zu führen und vom Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zu unterschreiben. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit durch offene Abstimmung.
Unabhängig von der Zahl der Anwesenden ist eine Vollversammlung beschlussfähig.

7. Rechte und Pflichten der Mitglieder

Rechte

  • Teilnahme an allen Veranstaltungen,
  • Zu wählen und gewählt zu werden.
  • Vereinsbetreffende Informationen zu erhalten.

Pflichten

  • Anerkennung der Satzung.
  • Zahlung der Jahresbeiträge.

8. Organe des Vereins

  • Vorstand
  • Mitgliederversammlung als Vollversammlung
  • Kassenprüfer

9. Der Vorstand besteht aus:

  • Vorsitzende
  • Stellvertreter
  • Referentin Kasse und Mitgliederverwaltung
  • Referentin Kultur und Pressearbeit
  • Referentin Soziales, Jugend und Familie

Der Vorstand wird von den Mitgliedern auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes während der Amtsperiode aus, wählt der Vorstand ein Ersatzmitglied für den Rest der Amtsdauer des ausgeschiedenen Mitgliedes.

Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.

Ausschließlich für das Innenverhältnis wird angeordnet, dass der Stellvertreter nur bei Verhinderung des Vorsitzenden handeln soll.

10. Aufgaben des Vorstandes:

  • Vorstandssitzungen nach Bedarf einberufen.
  • Organisation der Roder Treffen alle 2 Jahre in Veitshöchheim.
  • Führung und Verwaltung der Mitgliederliste. ( Adressen Kartei)
  • Verwaltung von Beiträgen, Spenden und des Vereinseigentums.
  • Bestimmung des Mitteleinsatzes.
  • Information der Mitglieder durch die Siebenbürger Zeitung.
  • Rechnungslegung vor der Vollversammlung alle 2 Jahre.

11. Einsatz der Finanzmittel – Mitgliedsbeiträge

Die Mitarbeit im Verein ist ehrenamtlich.

Die Jahresbeiträge werden nur satzungsgemäß eingesetzt. Zweckgebundene Spenden sind für den bestimmten Zweck zu verwenden.

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge und sind jeweils im Januar eines jeden Jahres fällig.

Über die Höhe des Beitrages entscheidet die Mitgliederversammlung.

12. Satzungsänderung und Auflösung

Über die Änderung der Satzung und die Auflösung der HOGR entscheidet die Mitgliederversammlung.
Satzungsänderungen die vom Amtsgericht oder Finanzamt gefordert werden, kann der Vorstand beschließen.
Über alle Änderungen wird Protokoll geführt. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das gesamte Vermögen an das Siebenbürgische Museum in Gundelsheim das es ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwenden darf.

Liste der Gründungsmitglieder:

Eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Fürth

am 28.November 2000, unter VR 1227.